Nach einer längeren Autofahrt wurde ein Luftverlust am rechten Vorderrad festgestellt, dessen Ursache ein Riss in der Aluminiumfelge war. Bereits im Vorjahr war ein vergleichbarer Schaden am rechten Hinterrad aufgetreten. Die Begutachtung ergab einen etwa 20 bis 35 mm langen Riss am hinteren Felgenhorn, durch den die untersuchte Felge irreparabel beschädigt war. Ein Bordsteinschaden wurde aufgrund fehlender Schlagspuren und Verformungen als unwahrscheinlich bewertet. Als mögliche Ursache galten Kerben im Felgenhorn, die bei der Reifenmontage entstanden sein konnten und unter wechselnder Belastung die Rissbildung begünstigten. Aufgrund des wiederholten Schadensbildes wurde die Überprüfung der beiden verbliebenen Felgen empfohlen.

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